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Junge Frau mit blauem Schirm vor einer Häuseransicht

BasisRente (Rürup-Rente)

Der Schutzschirm für Ihre Zukunft

Mit einer privaten Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente sichern Sie sich Ihren Lebensstandard auch im Alter. Die BasisRente (Rürup-Rente) der Versicherungskammer Bayern ist staatlich gefördert und bietet Ihnen während der Einzahlphase attraktive Steuervorteile.  Dabei entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihr Geld investieren: nachhaltig orientiert, chancenorientiert oder auf Nummer sicher. 

Flexibel

Große Auswahl an Tarifen

Staatlich gefördert

In der Ansparphase Steuervorteile nutzen

Individuell

Die Anlagestrategie selbst bestimmen

Gute Gründe für die BasisRente

Die staatlich geförderte BasisRente (Rürup-Rente) der Versicherungskammer Bayern bietet Ihnen Sicherheit durch eine lebenslange Rentenzahlung. Die Anlagestrategie können Sie selbst bestimmen und zum Beispiel in Investmentfonds investieren, die ökologische und soziale Ziele berücksichtigen. Ihr angespartes Kapital ist vor Pfändung und Insolvenz geschützt. Außerdem sind die Beiträge zur BasisRente seit 2023 vollständig steuerlich absetzbar und können zu hohen Steuerrückzahlungen führen. Erst die ausgezahlten Renten sind steuerpflichtig. Ein klarer Vorteil, denn im Alter ist Ihr Steuersatz in der Regel viel niedriger als während der Berufszeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Zukunftsvorsorge und Steuerersparnis in einem
  • Hohe Flexibilität und große Tarifauswahl an indexorientierten und fondsgebundenen Varianten
  • Attraktiv für Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie gutverdienende Arbeitnehmende
  • Beiträge als Sonderausgaben vollständig von der Steuer absetzbar
  • Auf Wunsch Hinterbliebenen-Vorsorge und Schutz bei Berufsunfähigkeit ergänzen

Die Tarife

Illustration eines Baums

BasisRente NachhaltigkeitInvest

Investieren Sie mit gutem Gewissen. Die Versicherungskammer Bayern legt Ihr Kapital gezielt nach ökologischen und sozialen Kriterien sowie nach Aspekten verantwortungsvoller Unternehmens- und Staatsführung an.

Illustration eines Mannes, der einen Haufen Geld mit einem Schirm vor Regen schützt

BasisRente FlexInvest

Bei diesem Tarif profitieren Sie maximal von den Chancen der Kapitalmärkte – entweder mit ausgesuchten Einzelfonds oder einer renditeoptimierten Kapitalanlage (ROK), die von den Expertinnen und Experten der Versicherungskammer Bayern gemanagt wird.

Illustration einer Person am Fallschirm

BasisRente FlexVario

Beim Tarif FlexVario können Sie je nach Risikobereitschaft Ihre Chancen auf Rendite selbst bestimmen. Dabei behalten Sie maximale Flexibilität: Sie können Ihre Beiträge jederzeit reduzieren, erhöhen, pausieren oder Zuzahlungen leisten.

Illustration eines Tresors

BasisRente WachstumGarant (Basic)

Investieren Sie mit Netz und doppeltem Boden. Mit einer indexorientierten Kapitalanlage sind Sie an der Wertentwicklung der weltweit dividendenstärksten Unternehmen beteiligt. Zum Rentenbeginn sind Ihnen wahlweise 90 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge und laufende Überschüsse garantiert.

FAQ zur BasisRente

Wie funktioniert die BasisRente (Rürup-Rente)?

Die BasisRente (Rürup-Rente) ist ein Produkt zur privaten Altersvorsorge und eine Alternative zur Riester-Rente. Sie basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung.

Sie kann als indexorientierte oder fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden, bei der die Beiträge monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung gezahlt werden. Zusätzlich bietet die Versicherungskammer Bayern Ihnen auch eine sofortbeginnende Rente an. 

Bei jeder Tarifvariante ist eine lebenslange Rentenzahlung und ein flexibler Rentenbeginn garantiert. Sie entscheiden, in welchem Lebensjahr Ihre Rente starten soll (zwischen 62 und 85 Jahren).

Wie funktioniert die staatliche Förderung bei der BasisRente (Rürup-Rente)?

Der Staat fördert die BasisRente über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Die BasisRente kann Ihnen somit hohe Steuerrückzahlungen bringen.

Wie wird die BasisRente (Rürup-Rente) besteuert?

In der Ansparphase können die Beiträge vollständig bis zu den Förderhöchstbeträgen als Sonderausgabenabzug über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Alleinstehende gilt im Jahr 2025 ein Förderhöchstbetrag von 29.344 Euro; für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt ein Förderhöchstbetrag von 58.688 Euro.

Bei der Auszahlung der Rente ist ein Anteil von 83,5 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der Steuersatz steigt hierbei jedes Jahr um 0,5 Prozent, sodass erst 2058 die gesamte Auszahlung steuerpflichtig wird.

Was passiert mit der BasisRente (Rürup-Rente) im Todesfall?

Auf Wunsch können Sie im Rahmen Ihres Vertrags einen Hinterbliebenenschutz abschließen. Dann wird im Todesfall das vorhandene Guthaben in eine monatliche Rente für die berechtigten Hinterbliebenen umgewandelt (zum Beispiel Ehepartnerin, Ehepartner oder Kinder).

Was passiert mit der BasisRente (Rürup-Rente) wenn ich berufsunfähig werde?

Wenn Sie Ihren Altersvorsorgevertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen, zahlen wir die Beiträge für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit weiter. Zudem erhalten Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, die den Verlust des üblichen Einkommens ausgleicht.

Die Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz sind ebenfalls steuerlich gefördert.

Nachhaltigkeit im Blick

Der Versicherungskammer Bayern ist es ein Anliegen, eine vertrauenswürdige Beratung in Versicherungsfragen zu gewährleisten. Insbesondere die Berücksichtigung des Faktors Nachhaltigkeit gemäß der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) soll zu einer transparenten Kommunikation beitragen.